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Woher stammen die Pflanzen für die Phytotherapeutika? »»
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Welche Pflanzenzubereitungen gibt es?
Was ist Phytotherapie?
"Phytotherapie ist die Heilung, Linderung
und Vorbeugung von Krankheiten bis hin zu Befindensstörungen durch Arzneipflanzen,
deren Teile (z.B. Blüten, Wurzeln) oder Bestandteile (z.B. ätherische
Öle) sowie deren Zubereitungen (z.B. Trockenextrakte, Tinkturen, Presssäfte
(siehe auch "Welche Pflanzenzubereitungen gibt
es?"))." (sinngemäß nach der amtlichen nationalen bzw.
EU-Definition). Die Phytotherapie ist aus der alten Kräutermedizin entstanden.
Das Wissen um die Anwendungsgebiete der einzelnen Heilpflanzen wurde von Ärzten
und in Klöstern bewahrt. Der Begriff "Phytotherapie" wurde von
dem französischen Arzt Henri Leclerc (1870 - 1955) eingeführt. Sie ist
die naturwissenschaftliche Fortsetzung der Erfahrungsheilkunde früherer Zeiten.
Die heutige Phytotherapie ist keine alternative Medizin im engeren Sinne, sondern
ein Teil der wissenschaftlich orientierten Schulmedizin. Viele der heute verwendeten
chemisch-synthetischen Arzneistoffe haben ihren Ursprung aus Substanzen, die in
Pflanzen gefunden und extrahiert wurden. Durch Weiterentwicklung dieser Pflanzenwirkstoffe
sind vielfältige Arzneimittel entstanden. Das bekannteste Beispiel ist die
Acetylsalicylsäure (Aspirin®), die aus dem Salicin der Weidenrinde entwickelt
wurde.
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Was ist ein Phytotherapeutikum?
Die Arzneimittel der Phytotherapie werden
Phytopharmaka oder Phythotherapeutika genannt. Dabei dient der Gesamtextrakt der
Pflanze als Arzneimittel. Zu den Phytopharmaka zählen nicht isolierte Pflanzeninhaltsstoffe
(z.B. Digitoxin, Reserpin, Atropin) oder synthetisch hergestellte, naturidentische
Stoffe. Kombinationen mit homöopathischen Urtinkturen pflanzlicher Herkunft
(siehe Homöopathie) zählen
ebenfalls nicht zu den Phytotherapeutika. Im Gesamtextrakt einer Pflanze sind
neben den wirksamkeitsbestimmenden Inhaltsstoffen weitere Substanzen enthalten.
Diese beeinflussen zum Teil die Aufnahme der Wirkstoffe in den Körper oder
verstärken die Wirkung der Wirkstoffe. Zum Teil verursachen sie aber auch
eigenständig Wirkungen, die bei der Therapie nicht erwünscht sind.
Der Vorteil der Phytopharmaka gegenüber den chemisch-synthetischen Arzneimitteln
besteht in einer geringeren Nebenwirkungsrate, seltener auftretenden Wechselwirkungen
mit anderen Arzneimitteln und einer größeren therapeutischen Breite.
Die therapeutische Breite gibt die Minimal- und Maximaldosierungen eines Arzneimittels
an. Die Minimaldosierung wird bestimmt vom Auftreten einer Wirkung, die Maximaldosierung
durch das Auftreten von Überdosierungserscheinungen.
Typisch für Phytopharmaka ist, dass die therapeutische Wirkung in den meisten
Fällen erst nach einer Zeitspanne von 2 - 4 Wochen auftritt.
Es gibt verschiedene Gruppen von Phytotherapeutika:
1. Die rationalen Phytotherapeutika:
Darunter fallen alle nach dem 2.
Arzneimittelgesetz (1976) zugelassenen Phytotherapeutika. Das waren im Juni 2000
1210 Phytomono- und 112 Phytokombinationspräparate. Diese Präparate
erkennt man an der Zulassungsnummer (Zul.-Nr. bzw. EU-Nr.). Das bedeutet, das
diese Arzneimittel für die Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM, der Nachfolger des Bundesgesundheitsministeriums)
die identischen Kriterien erfüllen mussten wie ein übliches chemisch-synthetisches
Arzneimittel. Die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit muss dabei durch Studien, die
bestimmten Kriterien genügen müssen, eindeutig nachgewiesen sein. Diese
Präparate sind durch die gesetzlichen Krankenkassen im Prinzip erstattungsfähig. Zu
den rationalen Phytotherapeutika gehören ebenso die nach dem 1. Arzneimittelgesetz
(1961) registrierten Arzneimittel. Diese sind an der Registrier-Nummer (Reg.-Nr.)
zu erkennen. Diese Präparate befinden sich zur Zeit im Nachzulassungsverfahren,
um eine Zulassung nach dem 2. Arzneimittelgesetz zu erhalten.
2. Die traditionell angewendeten Phytopharmaka:
Diese Präparate
wurden vor dem 2. Arzneimittelgesetz auf den Markt gebracht. Es musste dazu kein
Wirksamkeitsnachweis erbracht werden. Lediglich die Unbedenklichkeit musste nachgewiesen
werden. Ihr Wirkstoffgehalt ist deutlich geringer und häufig ist die Qualität
niedriger als bei den rationalen Phytopharmaka. Die traditionell angewendeten
Phythotherapeutika werden vorwiegend außerhalb der Apotheken vertrieben.
Auf der Verpackung ist der Vermerk "Traditionell angewendet bei/zur..."
angebracht. Diese Präparate werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht
erstattet.
3. Die alternativen Phytotherapeutika:
Dazu zählen die Ayurveda-Arzneimittel,
die Bachblüten-Essenzen (siehe "Bach-Blütentherapie),
Arzneimittel der Hildegard von Bingen-Medizin, der orthomolekularen Medizin, der
Paracelsus-Medizin und der traditionellen chinesischen Medizin (TCM). Die Phytopharmaka
unterscheiden sich deutlich von den Nahrungsergänzungsmitteln, biological
nutritives und ähnlichem. Diese pflanzlichen Zubereitungen sind Lebensmittel
und keine Arzneimittel wie die Phytotherapeutika. Nahrungsergänzungsmittel
müssen demnach keinen Qualitäts-, Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsnachweis
im Sinne des Arzneimittelgesetzes erbringen. Die Unterscheidung zwischen Arzneimittel
und Lebensmittel fällt dem medizinischen Laien oft schwer.
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Was ist eine "Monographie"?
Eine "Monographie" ist
die Beschreibung einer Pflanze bezüglich wirksamkeitsbestimmender Inhaltsstoffe,
Wirkungen, Wirkungseintritt, Wirkungsmechanismus, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen,
Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Dosierung und Darreichungsform. Die Monographien
in Deutschland werden von der Kommission E des Bundesamtes für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM) festgelegt. Die Kommission E bestand aus Sachverständigen
mit besonderen wissenschaftlichen und/oder praktischen Erfahrungen in der Phytotherapie.
Diese Sachverständigen arbeiteten in den Jahren 1978 - 1995 das weltweit
vorhandene wissenschaftliche Erkenntnismaterial von 378 Pflanzen und Pflanzenzubereitungen
auf. In dieser Zeit war die Kommission nicht nur in der Aufbereitung der wissenschaftlichen
Grundlagen tätig, sondern diente auch als Zulassungsstelle.
Die Monographien werden in Positiv- und Negativ-Monographien geteilt. Als Positiv-Monographien
werden die Monographien der Pflanzen bezeichnet, für die die Kommission einen
ausreichenden Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit anhand der vorhandenen
Studien führen konnte. Für die Pflanzen, für die die Wirksamkeit
und Unbedenklichkeit nicht festgestellt werden konnte oder für die zwar eine
Wirksamkeit nachgewiesen werden konnte, jedoch die Unbedenklichkeit nicht gewährleistet
war, wurden sogenannte Negativ-Monographien erstellt. Für 115 der 378 geprüften
Pflanzen wurden Negativ-Monographien verfasst.
Seit 1992 werden durch die EU ESCOP-Monographien (Europaen Scientific Cooperative
on Phytotherapy) und seit 1998 durch die WHO Monographien erstellt. Bisher bestätigen
diese die durch die Kommission E festgelegten Anwendungsgebiete, Nebenwirkungen
und Dosierungen.
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Woher stammen die Pflanzen für die
Phytotherapeutika?
Die Pflanzen
für die Phytopharmaka stammen zu 50% aus Wildsammlungen. Dies trifft z.B.
für die Teufelskrallenwurzel, die Arnikablüten und die Birkenblätter
zu. Wildsammlungen sind nur möglich, wenn die Pflanzen in der Natur sehr
reich vorhanden sind.
40% der insgesamt circa 400 phytotherapeutisch genutzten Pflanzen stammen aus
Pflanzenkulturen, z.B. Kamillenblüten, Baldrianwurzel, Leinsamen. Kulturen
werden angelegt, wenn ein sehr großer Bedarf besteht oder die Pflanzen unter
Naturschutz stehen. Pflanzenkulturen sind sehr teuer. Sie haben allerdings den
Vorteil, dass das Pflanzenmaterial einheitlicher ist, Verwechslungen und Verfälschungen
praktisch ausgeschlossen sind und Verunreinigungen und Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln sehr gering auftreten. Des weiteren werden gezielt Züchtungen
vorgenommen, um den Anteil der wirksamkeitsbestimmenden Inhaltsstoffe in den Pflanzen
zu erhöhen.
Aus Wildsammlungen und Pflanzenkulturen gleichermaßen stammen ungefähr
10% der Arnzeipflanzen. Dies gilt z.B. für Johanniskraut, Weidenrinde, Weißdornblätter
mit Blüten.
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Wie werden Phytopharmaka zubereitet?
Pflanzen,
die zu Arzneimitteln verarbeitet werden, müssen zu ganz bestimmten Zeiten
im Jahr geerntet werden. Die richtigen Zeitpunkte hängen ebenfalls von der
Tageszeit und der Wachstumsphase der Pflanzen ab. Z.B. müssen Pfefferminzblätter
und Echinaceakraut während der Blütezeit geerntet werden. Danach müssen
die Pflanzen sorgfältig getrocknet werden. Direktes Sonnenlicht und Temperaturen
über 80°C sollten vermieden werden. Danach werden die getrockneten Pflanzen
trocken, kühl und lichtgeschützt gelagert.
Zur Weiterverarbeitung werden die Pflanzen geschnitten und
durch spezielle Anlagen von Verunreinigungen befreit. Anschließend werden
sie entweder direkt zu Teemischungen verarbeitet oder es werden Tinkturen bzw.
Extrakte hergestellt.
Manche Phytopharmaka wie z.B. Kürbissamen, Leinsamen
und Wacholderbeeren werden direkt ganz oder zerkleinert eingenommen. Die meisten
Pflanzen jedoch werden weiterverarbeitet zu flüssigen, halbfesten oder trockenen
Zubereitungsformen. (siehe "Welche Pflanzenzubereitungen
gibt es?").
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Welche Pflanzenzubereitungen gibt es?
Prinzipiell
muss zwischen flüssigen, halbfesten und trockenen Zubereitungen unterschieden
werden.
Zu den flüssigen Zubereitungsformen zählen die Frischpflanzenzubereitungen
(z.B. Presssäfte, Pflanzenauszüge), Teezubereitungen und flüssigen
Extrakte. Bei den flüssigen Extrakten (z.B. Tropfen) ist zu beachten, dass
sie immer Alkohol enthalten und somit bei Alkoholikern, Patienten mit Leberschäden
und Kindern nicht verordnet werden dürfen.
Die halbfesten Zubereitungen entstehen aus einem zähflüssigen
Extrakt. Dieser wird zu Bädern, Gelen, Weichgelatinekapseln, Salben, Sirupen
oder Zäpfchen weiter verarbeitet.
Trockene Zubereitungsformen wie Dragees, Granulate, Hartgelatinekapseln,
Pastillen, Tabletten und Filmtabletten werden aus Trockenextrakten oder aus den
zerkleinerten bzw. pulverisierten Pflanzen hergestellt.
Literaturquellen: 1. H. Schilcher, S. Kammerer: "Leitfaden
Phytotherapie, Urban & Fischer 1. Auflage 2000, ISBN 3-437-55340-2 2. V.
Schulz, R. Hänsel: Rationale Phytotherapie - Ratgeber für die ärztliche
Praxis, Springer Verlag 4. Auflage 1999, ISBN 3-540-65267-1 3. M. Bühring,
F.H. Kemper (Hrsg.): Naturheilverfahren und unkonventionelle medizinische Richtungen,
Springer Verlag, Loseblattsammlung
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